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Seit
der Zeit der Germanen tagten die Gerichte an einem sogenannten
"Thingplatz", der in heidnischer Zeit mit Haselstecken eingefriedet und
vor der Verhandlung den Göttern geweiht wurde. Auch in
fränkisch-christlicher Zeit blieb es bei den alten
Thingplätzen.
(Ein gelungener Abriss der germanischen, fränkischen und deutschen
Rechtsgeschichte findet sich übrigens über den KLICK)
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