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Der
Scharpenacken gehörte vom Mittelalter bis in die Frühe
Neuzeit zur "Marscheider Mark" der Grafen von Berg, die von den
umliegenden Höfen genutzt werden durfte. Waldbesitz war wertvoll,
so dass die Grafen ein Interesse an einer nachhaltigen Nutzung hatte,
die in einer "Markordnung“ genau geregelt wurde. So gab es bereits
für diese frühe Zeit eine Art Umweltrecht.
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