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Bei
dererlei Verhandlungen hatten alle freien Markerben (die freien
Männer) Anwesenheitspflicht. Dies wurde vor dem Thing
festgestellt. Da im Frühmittelalter die wenigsten Menschen
schreiben konnten, war die Anwesenheit die einzige Möglichkeit
einer für eine sinnvolle Verhandlung.
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