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Vor
Beginn der Verhandlung wurden drei Schöffen aus dem Publikum
gewählt. Bis in die frühe Neuzeit waren deutsche Gerichte
Schöffen- (bzw. Geschworenen-) gerichte, bei denen der Amtmann
"nur" als Rechtskundiger und Festsetzer des Strafmaßes fungierte,
während die Schöffen das Urteil sprachen.
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